Live-Webinar · Online via Zoom · 22. September 2026
PPWR: Von Lieferanten-PDFs zur digitalen Verpackungs-akte
Seit dem 12. August braucht jede Verpackung, die neu in den EU-Markt geht, eine Konformitätserklärung und die Nachweise dahinter. Wir zeigen, wie daraus eine digitale Akte wird, die sich versionieren und aktualisieren lässt, statt in hundert PDFs zu zerfallen.
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Worum es geht
ie PPWR ist seit dem 12. August 2026 anwendbar, die materiellen Anforderungen greifen gestaffelt. Für Markenhersteller heißt das: Wer ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt, ist in der Regel Erzeuger der Verpackung, auch wenn ein externer Verpackungshersteller sie physisch produziert. Damit liegen Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung bei dir, nicht bei deinem Verpackungslieferanten. Im typischen Vertrieb kommt die Rolle des EPR-Herstellers dazu: Registrierung, Mengenmeldung und Finanzierung je Mitgliedstaat.
Ein großer Teil der Daten dafür entsteht nicht bei dir, sondern bei deinem Verpackungshersteller und dessen Vorlieferanten. Er kommt als Prüfbericht, als Wiegeprotokoll, als Tabelle im Mailanhang. Fachlich richtig, operativ schwer nutzbar, solange nicht feststeht, zu welcher Verpackungsversion ein Dokument gehört, welche Produkte diese Version verwenden und ob der Nachweis noch gilt.
Genau da setzt das Webinar an. Hendrik Bauer, unser COO und vorher im Einkauf bei ALDI Nord für die Verpackungen der Eigenmarken verantwortlich, ordnet ein, was wirklich bei dir liegt und ab wann. Tim Schulze aus unserem Product-Solutions-Team zeigt danach an einer echten Verpackungsakte, wie aus verstreuten Lieferantenangaben ein freigegebener, versionierter Datensatz mit Konformitätserklärung wird.
45 Minuten, ein roter Faden
Rollen-Check und Reifegrad-Abfrage
Wer ist Erzeuger, wer EPR-Hersteller, und was folgt daraus. Mit Hendrik Bauer.
Was gilt, was kommt, welche Daten das voraussetzt
Die Fristen im Überblick und warum daraus ein Datenthema wird.
Live-Demo: eine Verpackungsakte
Tim Schulze zeigt in der Plattform, wie Verpackungsdaten, Nachweise und Konformitätserklärung zusammenlaufen.
Live-Q&A
Deine Fragen zu deinem konkreten Fall, direkt beantwortet.
Ende
Im Anschluss stehen die Speaker für individuelle Fragen zur Verfügung.
Das nimmst du mit
Nach 45 Minuten weißt du, wie du die PPWR angehst
Deine Rolle und was daraus folgt
Erzeuger, EPR-Hersteller oder beides: welche Pflicht an welcher Rolle hängt, was das konkret für dich bedeutet und welche Konstellationen die Zuordnung verschieben, etwa Import, Handelsmarke oder grenzüberschreitendes B2B.
Was schon gilt und was noch kommt
Art. 15 und 16 seit dem 12. August 2026, Materialkennzeichnung ab 2028, Recyclingfähigkeit und Minimierung ab 2030. Und welche Unterlagen du bei deinem Verpackungshersteller jetzt einfordern kannst.
Was EPR praktisch bedeutet
Registrierung, Mengenmeldung und Finanzierung je Mitgliedstaat, wer die Rolle im grenzüberschreitenden B2B trägt und wie Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil künftig die Beiträge modulieren.
Wie das in der Plattform aussieht
10 Minuten Live-Demo an einer echten Verpackungsakte: wie Komponenten, Nachweise und Konformitätserklärung zusammenlaufen, und was passiert, wenn ein Lieferant Material oder Gewicht ändert und alle betroffenen Produkte mitziehen müssen.
Sprecher
Wer dich durch die Session führt
Bevor Hendrik Bauer als COO zu Narravero kam, war er Senior Director im Einkauf bei ALDI Nord und dort selbst für die Verpackungen von Eigenmarken-Produkten verantwortlich. Die Anforderungen an Industrie und Handel kennt er deshalb aus eigener Verantwortung. Bei Narravero führt er die Umsetzung von der regulatorischen Anforderung bis zum laufenden Betrieb und ordnet ein, welche PPWR-Pflicht heute Handlungsdruck erzeugt und welche noch an einem Folgeakt hängt.
Tim Schulze begleitet Unternehmen bei der Einführung der Narravero-Plattform und übersetzt regulatorische Anforderungen in Datenmodelle und Systemintegration. Im Webinar übernimmt er die Live-Demo und baut eine Verpackungsakte an einem echten Beispiel auf.
Für wen
Relevant für Marken, die verpacken. Und für die Rollen, die es umsetzen.
Fashion & Textil
Schuhkarton, Seidenpapier, Polybeutel, Versandkarton. Viele Varianten, viele Lieferanten, dieselbe Nachweispflicht je Verpackungsversion.
Electronics
Umverpackung, Formteile, Folien. Und ein Produkt, das selbst einen DPP bekommt: Art. 12 Abs. 5 verlangt dann einen einzigen gemeinsamen Datenträger.
Möbel & Einrichtung
Großformatige Kartonagen, Kantenschutz, Mehrkomponenten-Verpackung. Die Minimierung nach Art. 10 trifft hier zuerst und am deutlichsten.
Compliance & Regulatory Affairs
Welche Anforderung ab wann greift, was in die technische Dokumentation gehört und was die EU-Konformitätserklärung je Verpackungsart abdeckt.
Product & IT
Datenmodell, Packaging ID, Versionierung, Änderungskontrolle und die Anbindung an vorhandene PIM-, ERP- und Lieferantenprozesse.
Geschäftsführung
Verantwortung, EPR-Kosten und die Frage, ob das ein Projekt mit Enddatum ist oder eine Dauerpflicht mit laufendem Aufwand.
Format
Alles Wichtige auf einen Blick
Dienstag, 11:00 bis 11:45 Uhr.
Inklusive Live-Q&A.
Zugangslink kommt automatisch nach der Anmeldung.
Per E-Mail, auch ohne Live-Teilnahme.
Anmeldung
Aus dem Dokumentenchaos wird eine Akte, die sich pflegen lässt
Die Pflicht gilt seit dem 12. August. Erst die Einordnung, dann die Praxis: 35 Minuten zu Rollen, Fristen und EPR, 10 Minuten Live-Demo an einer echten Akte. Danach weißt du, was bei dir liegt und wo du anfängst.
bis zum Webinar am 22. September 2026
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Dienstag, 22. September 2026, 11:00 bis 11:45 Uhr (45 Min.)
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Live via Zoom – Zugangslink kommt automatisch nach der Anmeldung
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Aufzeichnung im Nachgang – auch ohne Live-Teilnahme
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10 Minuten Live-Demo an einer echten Verpackungsakte, kein Sales-Gespräch
Was du vor der Anmeldung wissen willst
Ich kann nicht live dabei sein.
Kein Problem, du bekommst im Anschluss die Aufzeichnung per E-Mail.
Kostet die Teilnahme etwas?
Nein, die Teilnahme ist kostenlos.
Wie technisch wird es?
Es richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Vorwissen zu Datenmodellen ist nicht nötig. Wir arbeiten mit einem durchgehenden Beispiel, damit die Rollen- und Datenlogik ohne Verordnungstext nachvollziehbar bleibt.
Gibt es eine Produktdemo?
Ja, 10 der 45 Minuten. Tim Schulze baut eine Verpackungsakte in der Narravero-Plattform auf, damit du siehst, wie Komponenten, Nachweise und Konformitätserklärung tatsächlich zusammenlaufen. Vorbereiten musst du dafür nichts. Wenn du das an deinen eigenen Verpackungen sehen willst, machen wir dafür im Anschluss einen separaten Termin.
Meine Branche steht nicht dabei. Ist das Webinar trotzdem relevant?
Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, also weit über die genannten Branchen hinaus. Wir arbeiten mit Fashion, Electronics und Möbel als Beispielen, weil sie die typischen Konstellationen gut zeigen: viele Varianten, mehrere Lieferanten, Mehrkomponenten-Verpackung. Die Rollen- und Datenlogik ist dieselbe, egal ob du Schuhe, Werkzeug oder Kosmetik verpackst.
Ich lasse meine Verpackung nur produzieren. Bin ich trotzdem betroffen?
Ja, das ist genau der Hauptfall. Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a knüpft an das Unternehmen an, das die Verpackung oder das verpackte Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt. Die Kommissionsleitlinien (C/2026/3084) bestätigen: In der Lieferkette gibt es für eine Verpackung nur einen Erzeuger, bei Verkaufs- und Umverpackungen in der Regel den Befüller beziehungsweise Markeninhaber. Einzelne Konstellationen können das verschieben, etwa Kleinstunternehmen, neutrale Standardverpackungen oder bestimmte Import- und Vertriebswege. Wir gehen sie im Webinar durch.
Brauche ich dafür einen Digitalen Produktpass für meine Verpackung?
Die PPWR schreibt keinen allgemeinen Packaging-DPP vor. Sie verlangt aber, dass du Daten, Nachweise, Versionen und Produktzuordnungen beherrschst. Sobald für dein verpacktes Produkt nach anderem Unionsrecht eine Datenträgerpflicht greift, verlangt Art. 12 Abs. 5 einen einzigen gemeinsamen Datenträger für die erforderlichen Produkt- und Verpackungsinformationen. Genau an dieser Stelle wird die Frage nach der Datenstruktur konkret.
Geht es auch um Mehrwegverpackungen?
Nein. Dieses Webinar behandelt Einweg-Verkaufs- und Umverpackungen im Marken- und Eigenmarkengeschäft. Die Kennzeichnungs- und Informationspflicht für wiederverwendbare Verpackungen greift nach Art. 12 Abs. 2 erst ab dem 12. Februar 2029 oder 30 Monate nach Inkrafttreten des zugehörigen Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Dieser Rechtsakt liegt noch nicht vor: Die Kommission hat die eigene Frist vom 12. August 2026 verstreichen lassen. Solange sein Inhalt nicht bekannt ist, machen wir zu Umfang und Umsetzung dieser Pflicht keine Aussagen.
Kann ich eigene Fragen einbringen?
Ja. Ab ca. 11:30 Uhr sind 13 Minuten für das Live-Q&A reserviert, und du kannst während der ganzen Session jederzeit über den Chat fragen. Wir gehen die Fragen in der Reihenfolge durch, in der sie eingehen, und beantworten offen Gebliebenes im Nachgang per Mail.
Lieber vorher weiterlesen? So ist die Verpackungsakte aufgebaut →
Die Pflicht gilt. Deine Akte auch?
45 Minuten, in denen aus verstreuten Lieferanten-PDFs eine Struktur wird, die Konformität und EPR gleichzeitig trägt.
Live-Webinar via Zoom · Di, 22. September 2026 · 11:00 Uhr
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